Stundensätze: Honorare der Wirtschaftsanwälte legen leicht zu

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Partner- und Associatestundensätze spezialisierter Kanzleien und Praxen legten im Vergleich zum Vorjahr jeweils um zwei Prozent zu. Das zeigt eine JUVE-Erhebung aus dem Frühjahr 2020. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort.

Die Corona-Pandemie spielt in den Zahlen noch keine Rolle, da die Daten zu einem früheren Zeitpunkt erhoben wurden. Doch einige andere ökonomische und rechtliche Entwicklungen spiegeln sich recht deutlich in den Stundensätzen wider: Insbesondere krisennahe Beratungsfelder und solche, die wirtschaftlich für die Unternehmen besonders relevant sind, bleiben hochpreisig.

 

Außenhandelsrisiken treiben Preise hoch

Bei Fragen rund um den Handel entpuppt sich vor allem der Außenhandel, ein potenzielles Risikogebiet, als Kostentreiber, während diese Rolle im Gewerblichen Rechtsschutz das wirtschaftlich zentrale Patentrecht übernimmt. Zukunftsweisend sind auch die Entwicklungen jenseits der Honorarspitze: So stiegen die Partnersätze im Bereich Informationstechnologie beziehungsweise Digitalisierung überdurchschnittlich um acht Prozent. Der Beratungsbedarf und die Relevanz dieses Themas wächst stetig. Allerdings lässt sich die Arbeit für die Kanzleien schwer leveragen, wie die vergleichsweise niedrigen Associate-Stundensätze zeigen.

Vergleich Anwalts-Stundensätze von Associates und Partnern nach Rechtsgebieten 2021

Die Beratung im Datenschutz ist demgegenüber mit durchschnittlich 327 Euro für die Partnerstunde nach wie vor vergleichsweise günstig zu haben. Das dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass Bußgeldverfahren erst allmählich Fahrt aufnehmen. Noch steht die präventive Beratung für viele Unternehmen im Vordergrund. Es wäre allerdings nicht überraschend, wenn sich die Kosten im Datenschutz künftig ähnlich entwickeln würden wie seit Jahren bei der Compliance-Beratung – und hier ist das Ende noch nicht erreicht: Mit fast fünf Prozent stiegen die Partnersätze wieder überdurchschnittlich. Das erwartete Unternehmenssanktionenrecht wirft seine Schatten voraus.

 

Honorare für M&A-Berater stagnieren

Beratungsfelder wie Außenhandel hatten schon im Vorjahr einen deutlichen Sprung nach oben gemacht, ohne jedenfalls auf Ebene der Partner bislang zur Kostenspitze zu gehören. Ganz anders entwickeln sich erneut die transaktionsgetriebenen Beratungsfelder. Die Honorare für Standard-Deals stagnieren, im Immobiliensektor sanken sie sogar minimal.

Internationale Großkanzleien mit ihrer Ausrichtung auf komplexe grenzüberschreitende Mandate sind in der Erhebung zwar unterrepräsentiert. Dennoch zeigen Angaben aus Unternehmenskreisen, dass sich auch auf dieser Ebene wenig bewegt – und schon gar nicht nach oben. Technologieeinsatz und die zunehmende Professionalität der Rechtsabteilungen hinterlassen hier ihre Spuren. Etwas tiefer müssen Unternehmen hingegen bei Brot-und-Butter- Themen greifen. So gingen die Partnersätze im Arbeitsrecht um gut drei Prozent nach oben, im Gesellschaftsrecht um zwei Prozent.

Vergleich Anwalts-Stundensätze von Associates und Partnern nach Regionen 2021

Langsam, aber stetig steigen auch die Sätze im Öffentlichen Recht, primär im Umwelt- und Planungsrecht. War dieses Beratungsfeld bis vor wenigen Jahren noch das einzige neben dem Vergaberecht, in dem der durchschnittliche Partnersatz unter 300 Euro lag, so hat das wachsende Risikopotenzial im Umweltbereich inzwischen dazu geführt, dass heute nur noch das Vergaberecht im Schnitt knapp unter 300 Euro pro Partnerstunde kostet. Allerdings ist das durchschnittliche Niveau nach wie vor niedrig, da im klassischen Planungsrecht kaum hohe Sätze bezahlt werden.

 

Interner Stundensatz in Rechtsabteilungen sinkt

Gegenläufig ist die Tendenz beim internen Stundensatz, den Rechtsabteilungen rechnerisch für ihre eigene Arbeit veranschlagen. Nach einer marginalen Steigerung im Vorjahr gab der Durchschnittswert 2020 wieder leicht nach. Zuletzt kostete die Inhouse-Beratungsstunde im Mittel 129 Euro. Dies ergab die JUVE Inhouse-Umfrage, an der im Herbst 2020 insgesamt 256 Verantwortliche aus Rechtsabteilungen teilnahmen. (Astrid Jatzkowski, Norbert Parzinger)

 

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