Methodik azur100 und Arbeitgeberauswahl

Die azur-Liste

Welche Arbeitgeber mit welcher Platzierung in der azur-Liste erscheinen, ergibt sich aus dem azur-Karrierefaktor. Dieser wird aus vier Einzelfaktoren berechnet:

Neueinstellungen – ergibt sich aus der Anzahl der maximal geplanten Einstellungen auf Junior-Associate-Ebene. Um diese Prognosen möglichst realistisch werten zu können, hat die Redaktion die von den Arbeitgebern genannten Planzahlen anhand der Erfahrungswerte zu den tatsächlich erfolgten Neueinstellungen der vergangenen drei Jahre angepasst.

Zufriedenheit– errechnet sich aus mehreren Noten, mit denen junge Juristen bestimmte Aspekte ihres aktuellen Jobs in der azur Associate-Umfrage bewerten. Diese Teilnoten werden entsprechend der Rolle gewichtet, die der jeweilige Aspekt laut dem Ergebnis der azur-Bewerberumfrage bei der Arbeitgeberwahl für Berufseinsteiger spielt.

Gehalt – zeigt die Höhe des maximal möglichen Grundgehalts für Berufseinsteiger an.

Image – ergibt sich aus mehreren Aspekten, mit denen junge Juristen (vor dem Berufseinstieg) verschiedene (potenzielle) Arbeitgeber in den azur-Umfragen bewerten.

Der Durchschnitt aus allen vier Einzelfaktoren ergibt den azur-Karrierefaktor. Die in der azur-Liste angegebene Zahl zu jedem Einzelfaktor ist kein absoluter Wert, sondern eine Punktzahl von 100 möglichen Punkten. Dazu wird der tatsächliche Wert ins Verhältnis zum Höchstwert gesetzt, der in einer Kategorie erreicht wird.

 

Das azur-Urteil – unsere Bewertung der Arbeitgeber

Die azur-Redaktion verteilt Sterne – und zwar zu den Themen, die Bewerber besonders interessieren. Es gibt maximal fünf Sterne, wenn die Redaktion das Angebot des jeweiligen Arbeitgebers als herausragend bewertet, kein Stern bedeutet, dass das jeweilige Angebot höchstens durchschnittlich ist. Die Arbeitgeber werden stets in ihrem Umfeld verglichen, in ihrer Region oder in ihrem Tätigkeitsbereich, aber auch Kanzlei mit Kanzlei, Unternehmen mit Unternehmen oder Beratungsgesellschaft mit Beratungsgesellschaft. Liegen der Redaktion nicht genügend Informationen vor, bleibt eine Kategorie “ohne Wertung”. Im Einzelnen:

Praktikum: Die Bewertung berücksichtigt Umfang und Inhalte der gebotenen Ausbildung für Praktikanten, nicht jedoch das rein soziale Rahmenprogramm.

Referendar- und Associateausbildung (bzw. Ausbildung für Juristen): Die Bewertung bezieht die Ergebnisse der azur-Bewerber- bzw. Associate-Umfrage ebenso ein wie Angaben der Arbeitgeber.

Associatezufriedenheit: Die Bewertung basiert auf dem Urteil der eigenen Mitarbeiter in der azur Associate-Umfrage.

Gehalt: azur100 bewertet die Attraktivität des aktuellen Gehalts für Berufseinsteiger im jeweiligen Wettbewerbsumfeld. Wesentliche Grundlage dabei ist die Höhe des Festgehalts.

Aufstiegschancen: Die Bewertung basiert auf den Angaben der Juristen zum eigenen Arbeitgeber in der azur-Associate-Umfrage, den Angaben der Arbeitgeber selbst sowie den Erkenntnissen der azur-Redaktion darüber, wie Mitarbeiter auf ihrem Karriereweg gefördert werden.

Karriere und Familie: Die Bewertung berücksichtigt, wie die Arbeitgeber ihre Juristen bei der Vereinbarkeit von Karriere und Familie fördern – unabhängig ob Frau oder Mann. Sie basiert auf den Angaben der Juristen zum eigenen Arbeitgeber in der azur-Associate-Umfrage und auf Rechercheergebnissen.

Work-Life-Balance: Die Bewertung basiert auf den Angaben der Juristen zum eigenen Arbeitgeber in der azur-Associate-Umfrage und auf Rechercheergebnissen.

Internationalität: Die Bewertung basiert auf Recherchen der azur-Redaktion. Sie bezieht die internationale Aufstellung des Arbeitgebers und den Grad der Internationalität der Arbeit ein. Besonders wichtig ist, wie international junge Berufsträger ausgebildet werden und arbeiten können.